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Antragsformular LBV Urlaubsgeld 2010

Erlass

Mit Schreiben vom 06.05.2010, Az.: B 2104 - 52.1.1 - IV 1, teilt der Finanzminister mit, dass das LBV angewiesen ist, im Zusammenhang mit zu erwartenden Rechtsmitteln bzgl. des Urlaubsgeldes 2010 entsprechend den Vorjahren zu verfahren. Danach ist zur persönlichen Rechtswahrung ein erneuter Antrag innerhalb eines Jahres erforderlich.


Anträge auf Zeitgutschriften für Übergabe-/RüstzeitenBitte an die eigene Behörde richten.

Erlass

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Erlass 45.2-42.02.03 vom 17.04.08 hat der IM keine Bedenken geäußert, wenn vorliegende Anträge auf Zeitgutschriften für Übergabe-/Rüstzeiten bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung ausgesetzt werden.
Zwischenzeitlich hat das OVG Münster die Verfahren getrennt bzgl. notwendiger Übergabegespräche und dem Anlegen von Dienstbekleidung bzw. Ausrüstungsgegenständen. Während das OVG zu den Übergabegesprächen schon entschieden hat, dass diese zur Dienstzeit gehören, steht die Entscheidung über das An- und Ablegen der Dienstkleidung noch aus.
Vor dem Hintergrund dieses und der übrigen noch an den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren wartet der IM weiterhin ab.
Da die laufenden Verfahren und die gestellten Anträge sich auf die Zeit von 2008 rückwirkend für drei Jahre erstrecken, haben wir den IM gebeten, auch für 2009 und die Folgejahre per Erlass auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Hierauf erhielten wir bisher keine Antwort, so dass wir uns genötigt sehen, weitere Anträge zu empfehlen.
Dazu unsere Bitte:
In einigen Behörden existieren Kollegen als Musterkläger, die von der Kanzlei Burkhard-Neuhaus vertreten werden. Uns ist bekannt, dass in den Behörden "Stillhalteabkommen" für alle anderen Antragsteller erreicht wurden. Somit sollte also auch weiterhin das Verfahren nur durch die bisherigen Musterkläger fortgesetzt werden und alle anderen Anträge ruhend gestellt werden. Wir sind zuversichtlich, dass dies vor Ort entsprechend der bisherigen Verfahrensweise möglich ist. Als Muster fügen wir einen entsprechenden Antrag bei.


Antragsformular LBVErhöhung der Besoldung und Versorgung; das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in einem Verfahren, in dem es um die Feststellung ging, dass das Netto-Einkommen eines Beamten in den Jahren 2003 und 2004 verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist.


Kürzung der Sonderzahlung

Mustervordruck

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